Wegen niedriger Wasserstände gilt im Landkreis Nordsachsen weiterhin eine Allgemeinverfügung zum Schutz der oberirdischen Gewässer. Eigentümer und Anlieger müssen die ungeregelte Entnahme mittels Pumpen einstellen.

Die Regelung gilt nach Angaben des Landratsamtes bis zum 15. Oktober 2026 oder bis zu einem vorherigen Widerruf. Sie ist kein pauschales Verbot jeder denkbaren Wasserentnahme, sondern bezieht sich ausdrücklich auf das ungeregelte Abpumpen aus oberirdischen Gewässern.

Was konkret untersagt ist

Verboten ist die ungeregelte Entnahme von Wasser mittels Pumpen aus oberirdischen Gewässern. Auch Eigentümer und Anlieger müssen diese Vorgabe beachten.

Wer eine wasserrechtliche Genehmigung besitzt, muss außerdem die darin festgelegten Einschränkungen für Niedrigwassersituationen und den vorgeschriebenen Mindestwasserabfluss einhalten.

Kontrollen und mögliche Bußgelder

Die Untere Wasserbehörde kündigt für die Sommermonate verstärkte Kontrollen an. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Das Landratsamt bittet darüber hinaus um einen sparsamen Umgang mit Wasser. Für verbindliche Details bleibt der Wortlaut der Allgemeinverfügung maßgeblich.