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TRANSPARENT BELEGT

So prüfen wir Informationen

Eigene Texte, sichtbare Datenstände und direkte Originalquellen sollen jederzeit nachvollziehbar machen, worauf eine Angabe beruht.

Redaktionelle Beiträge

Beiträge werden selbst formuliert. Veröffentlichungsdatum, Autor, Lesezeit und die verwendeten Originalquellen werden am Artikel genannt.

Quellenstufen im Stadtverzeichnis

Jeder Eintrag wird nachvollziehbar eingeordnet. Der Status beschreibt die Qualität der verwendeten Quelle und nicht pauschal die Qualität eines Betriebs.

  • Redaktionell geprüft – anhand einer amtlichen Primärquelle kontrolliert
  • Über Anbieterwebsite geprüft – Angaben mit der eigenen Website abgeglichen
  • Aus öffentlichem Verzeichnis – Grundangaben aus einer nachvollziehbaren Drittquelle
  • Noch zu bestätigen – eine vollständige Bestätigung steht noch aus

Aktualität

Wir zeigen echte Veröffentlichungs- und Prüfzeiten. Wenn eine automatische Quelle ausfällt, bleibt der letzte erfolgreiche Stand sichtbar und wird entsprechend gekennzeichnet.

Bilder und KI-Unterstützung

Bildnachweise stehen unmittelbar am redaktionellen Bild. Eigene Fotos, lizenzierte Aufnahmen und KI-generierte Symbolbilder werden getrennt gekennzeichnet. Bei Creative-Commons-Material nennen wir Urheber, Fundstelle, Lizenz und technische Bearbeitung.

Realitätsnahe KI-Bilder werden als „KI-generiertes Symbolbild“ bezeichnet. Sie dürfen kein tatsächlich dokumentiertes Ereignis und keine reale Person vortäuschen. Texte können bei Recherche, Struktur oder sprachlicher Überarbeitung KI-gestützt vorbereitet werden; veröffentlicht wird erst nach redaktioneller Prüfung und unter Verantwortung der Redaktion.

Sensible Meldungen

Bei Polizei-, Unfall-, Gerichts- und Personenmeldungen gelten Unschuldsvermutung, Opferschutz und Datensparsamkeit. Beschuldigte werden vor einer rechtskräftigen Verurteilung nicht als Täter bezeichnet. Namen, Gesichter, Kennzeichen, Privatanschriften, Gesundheitsdaten sowie Angaben zu Kindern und Jugendlichen veröffentlichen wir nur, wenn dafür ein überwiegendes öffentliches Interesse und eine tragfähige Rechtsgrundlage bestehen.