Die seit 2022 geltende Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Delitzsch sorgt erneut für Kritik. Im Mittelpunkt steht die Berechnung der sogenannten Straßenfrontlänge bei schräg oder unregelmäßig geschnittenen Grundstücken.

Der MDR berichtet über Fälle, in denen sich die angesetzten Frontmeter und damit die Jahresgebühr deutlich erhöht haben. Die Berechnungsmethode und der Gebührensatz von 1,55 Euro je Frontmeter sind in den städtischen Unterlagen dokumentiert.

Nicht nur die sichtbare Grundstücksgrenze zählt

Nach der Delitzscher Satzung wird bei Grundstücken mit unterschiedlicher oder unregelmäßiger Form eine gedachte Linie rechtwinklig zur Straße herangezogen. Dadurch kann bei schrägen Grundstücken eine wesentlich größere Frontmeterzahl entstehen als die unmittelbar an der Straße sichtbare Grundstücksbreite.

Die Stadt erhebt laut Satzung jährlich 1,55 Euro je berechnetem Frontmeter. Welche Grundstücke einbezogen werden und wie Sonderformen berechnet werden, zeigen die Satzung und ihre bebilderten Anlagen.

MDR dokumentiert starke Kostensteigerungen

Der MDR nennt zwei betroffene Delitzscher Grundstückseigentümer. In einem Fall seien aus zuvor 18 berechneten Metern 129 Meter geworden, in einem weiteren Fall würden nun 169 Meter angesetzt. Die konkreten Einzelfälle und Aussagen stammen aus der MDR-Recherche und wurden von DelitzschAktuell nicht unabhängig nachgerechnet.

Nach dem Bericht wurden teilweise auch Beträge für zurückliegende Jahre verlangt. Betroffene sollten deshalb den eigenen Gebührenbescheid, die dort genannte Berechnungsgrundlage und mögliche Fristen vollständig prüfen.

Stadt hält die Regelung für rechtlich nicht zu beanstanden

Die Stadt teilte dem MDR nach dessen Angaben mit, an der Berechnung sei rechtlich nichts zu beanstanden. Zugleich habe sie eingeräumt, dass die Systematik schlecht vermittelbar sein könne.

Als Hintergrund der Neufassung hatte die Stadt 2021 eine Unterdeckung der Straßenreinigung von rund 506.000 Euro für die Jahre 2014 bis 2020 genannt. Ob ein konkreter Bescheid korrekt ist, lässt sich nur anhand des jeweiligen Grundstücks und der vollständigen Unterlagen beurteilen.

Was Betroffene jetzt tun können

Die Stadt stellt die Satzung, das Straßenverzeichnis und grafische Berechnungsbeispiele online bereit. Wer die angesetzte Frontmeterzahl nicht nachvollziehen kann, sollte sich die konkrete Berechnung von der Stadt erläutern lassen und die im Bescheid genannten Rechtsbehelfsfristen beachten.

Dieser Beitrag ordnet die öffentlich zugänglichen Angaben ein und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.