Der geförderte Glasfaserausbau in Nordsachsen geht in die nächste Runde. Nach Angaben des Landkreises ist das sogenannte Graue-Flecken-Programm am 10. August offiziell gestartet worden. Es umfasst alle 30 Städte und Gemeinden des Landkreises und damit auch Delitzsch.
Wichtig für die Einordnung: Das bedeutet nicht, dass automatisch jeder Delitzscher Haushalt einen neuen Anschluss erhält. Förderfähig sind nach der veröffentlichten Beschreibung Adresspunkte mit weniger als 100 Mbit/s, für die kein eigenwirtschaftlicher Ausbau eines anderen Unternehmens vorgesehen ist.
Rund 15.300 Adressen im Landkreis vorgesehen
Im gesamten Landkreis sollen rund 15.300 förderfähige Adresspunkte einen Glasfaseranschluss der Telekom erhalten. Dafür sind etwa 660 Kilometer Tiefbau und knapp 600 neue Glasfaser-Netzverteiler geplant. Wo es möglich ist, sollen vorhandene Kabelkanäle und Leerrohre genutzt werden.
Der Landkreis beziffert die Kosten des Programms auf 73,6 Millionen Euro. Bund und Freistaat Sachsen übernehmen die Finanzierung nach Angaben der Kreisverwaltung vollständig. Der Ausbau soll in allen drei Projektgebieten im August anlaufen.
Fertigstellung bis 2029 geplant
Der Abschluss des Programms ist für 2029 vorgesehen. Danach sollen nach der Prognose des Landkreises rund 80 Prozent aller Adresspunkte in Nordsachsen über einen Glasfaseranschluss verfügen.
Während der Bauarbeiten kann es örtlich zu Eingriffen in Gehwege und vorübergehenden Einschränkungen kommen. Konkrete Delitzscher Straßen, Starttermine für einzelne Bauabschnitte oder eine vollständige Adressliste enthält die aktuelle Originalmeldung noch nicht.
So lässt sich der eigene Anschluss prüfen
Für verbindliche Auskünfte zur Förderfähigkeit einer einzelnen Adresse bleiben die Veröffentlichungen des Landkreises, der Stadt und der Telekom maßgeblich. Der Landkreis nennt für das geförderte Projekt die kostenlose Telekom-Hotline 0800 2266100 sowie die E-Mail-Adresse mbfd-nordsachsen@telekom.de.
DelitzschAktuell ergänzt konkrete Bauabschnitte und Verkehrsbeeinträchtigungen, sobald dafür eine bestätigte Mitteilung mit Orts- oder Straßenangaben vorliegt.



