Im Delitzscher Süden stehen zwei größere Planungen zur öffentlichen Diskussion: ein neuer Verbrauchermarkt nördlich der Richard-Wagner-Straße und ein Industrie- beziehungsweise Gewerbegebiet als südliche Ergänzung des künftigen CTC-Forschungscampus.

Die Vorentwürfe, Begründungen und Umweltunterlagen können noch bis einschließlich Montag, 17. August 2026, eingesehen werden. Innerhalb dieser Frist sind Hinweise, Anregungen und Bedenken möglich.

Geplant ist ein E-Center mit rund 160 Stellplätzen

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 26 betrifft eine etwa 14.230 Quadratmeter große Fläche nördlich der Richard-Wagner-Straße. Dort soll nach dem veröffentlichten Konzept ein eingeschossiger E-Center-Lebensmittelmarkt entstehen.

Vorgesehen sind rund 2.500 Quadratmeter Verkaufsfläche, eine Vorkassenzone mit voraussichtlich Bäckerei und Café sowie etwa 160 Pkw-Stellplätze. Ein Teil der Stellplätze soll mit Ladepunkten für Elektrofahrzeuge ausgestattet werden. Die Angaben beschreiben den derzeitigen Planungsstand und noch keinen abgeschlossenen Bau.

CTC-Süd soll Platz für Industrie und Gewerbe schaffen

Der südliche Teil des Bebauungsplans Nr. 45 umfasst nach den Planunterlagen rund 51,5 Hektar südlich der Bahnstrecke Halle–Eilenburg. In Ergänzung zum Forschungszentrum sollen dort zusammenhängende Industrie- und Gewerbeflächen entstehen.

Als Ziele nennt die Stadt unter anderem neue qualifizierte Arbeitsplätze, eine gesicherte verkehrliche und technische Erschließung sowie die Berücksichtigung von Umwelt-, Arten-, Immissions- und Störfallschutz. Zum Verfahren gehören deshalb mehrere Fachgutachten, darunter Untersuchungen zu Arten, Schall, Verkehr und Niederschlagswasser.

So können die Unterlagen eingesehen werden

Alle Planunterlagen sind digital über die Bauleitplanungsseite der Stadt und das sächsische Beteiligungsportal erreichbar. Vor Ort liegen sie im Verwaltungsgebäude II, Schloßstraße 30, im Sachgebiet Bauordnung und Stadtplanung, Zimmer 3.12, aus.

Die Stadt nennt dafür montags, mittwochs und donnerstags 8:30 bis 12:00 Uhr sowie 13:00 bis 16:00 Uhr, dienstags 8:30 bis 12:00 Uhr sowie 13:00 bis 18:00 Uhr und freitags 8:30 bis 12:00 Uhr.

Stellungnahmen sind schriftlich oder vor Ort möglich

Bis einschließlich 17. August können Hinweise, Anregungen und Bedenken schriftlich, digital oder zur Niederschrift bei der Stadt vorgebracht werden. Schriftliche Stellungnahmen sollten nach der Bekanntmachung die vollständige Anschrift enthalten.

Die Beteiligung bedeutet nicht, dass über die Vorhaben bereits abschließend entschieden ist. Eingereichte Belange werden im weiteren Planverfahren geprüft und abgewogen. Für formale Anforderungen und den jeweils verbindlichen Stand bleibt die amtliche Bekanntmachung maßgeblich.