Der Landkreis Nordsachsen hat am 13. August eine aktualisierte Übersicht zur Qualität der Badegewässer veröffentlicht. Die für Delitzsch und das nähere Umland relevanten Bäder erfüllen demnach bei der jeweils letzten Beprobung die geltenden bakteriologischen Anforderungen.
Wichtig ist das Datum der Probe: Es ist nicht bei allen Badestellen gleich aktuell und ersetzt keine tagesaktuelle Prüfung von Wetter, Sichtverhältnissen, Blaualgenhinweisen oder örtlichen Sperrungen.
Die fünf relevanten Messstände
Die Übersicht unterscheidet zwischen Beckenbädern und Naturbädern. Für Naturgewässer gilt die Sächsische Badegewässer-Verordnung, für das Elberitzbad nennt der Landkreis die Anforderungen der DIN 19643.
- Freibad Elberitzmühle Delitzsch: Probe vom 19. Mai 2026 – Anforderungen der DIN 19643 erfüllt
- Schladitzer See, Schladitzer Bucht: Probe vom 16. Juni 2026 – Sächsische Badegewässer-Verordnung erfüllt
- Schladitzer See, Haynaer Strand: Probe vom 27. Juli 2026 – Sächsische Badegewässer-Verordnung erfüllt; Sichttiefe über zwei Meter; kein Bademeister
- Wolteritzer Badestrand: Probe vom 27. Juli 2026 – Sächsische Badegewässer-Verordnung erfüllt; Sichttiefe über zwei Meter; kein Bademeister
- Campingplatz Alte Mulde in Roitzschjora: Probe vom 28. Juli 2026 – Sächsische Badegewässer-Verordnung erfüllt; Sichttiefe 0,80 Meter; leichte Blaualgen-Entwicklung
Vor dem Baden trotzdem aktuell hinschauen
Eine bestandene Probe ist eine Momentaufnahme. Bei längeren Abständen seit der Beprobung sollte besonders auf aktuelle Aushänge, behördliche Hinweise und die Situation vor Ort geachtet werden.
An unbewachten Badestellen gelten zusätzliche Vorsicht und Eigenverantwortung. Der Hinweis auf eine leichte Blaualgen-Entwicklung in Roitzschjora ist kein Badeverbot, sollte aber ernst genommen werden. Bei sichtbaren Schlieren, grüner Trübung oder Warnschildern sollte nicht gebadet und den Hinweisen vor Ort gefolgt werden.




